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   AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17   

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AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17 (https://dejure.org/2017,15217)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 03.05.2017 - 411 C 37/17 (https://dejure.org/2017,15217)
AG Bielefeld, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 411 C 37/17 (https://dejure.org/2017,15217)
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  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17
    Ausgehend von diesem Ausgangspunkt ist es allerdings einer rechtskundigen Partei unter Umständen durchaus zuzumuten, zunächst die Ansprüche selbst gegenüber dem Versicherer geltend zu machen, sofern sie nicht geschäftlich nicht gewandt ist oder die Schadensregulierung verzögert wird (BGH NJW 1995, Seite 446).
  • AG Hamburg-St. Georg, 27.04.2016 - 917 C 121/15

    Unfallregulierung

    Auszug aus AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17
    Zunächst bereits deshalb, weil der Schwerpunkt dieser wirtschaftlichen Tätigkeit nicht auf juristischem Gebiet liegt (vergleiche auch bzgl. einer gewerblichen Autovermietung: AG Coburg, Urteil vom 22.09.2005, 15 C 828/05; AG Hamburg St. Georg, Urteil vom 27.04.2016, 917 C 121/15; AG Kassel, Urteil vom 30.06.2009, 415 C 60203/08; bzgl. einer gewerblichen Leasinggesellschaft: LG Mannheim, Urteil vom 22.06.2007, 1 S 23/07; AG München, Urteil vom 28.09.2012, 344 C 11573/12).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 6 U 98/05

    Schadenersatzanspruch eines großen Unternehmens wegen Verstoßes gegen einen

    Auszug aus AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17
    Selbst wenn die Klägerin über eine Rechtsabteilung verfügen würde, was aber schon die Beklagte gar nicht behauptet und auch nicht feststellbar ist wäre sie nicht gehindert gewesen, zur Abwicklung des Unfallschadens einen Rechtsanwalt zu beauftragen, ist es doch der Disposition der Klägerin vorbehalten, eine etwaig vorhandene Rechtsabteilung nur mit Aufgaben die aus ihrem Kerntätigkeitsfeld, bspw. der Abwicklung von KFZ-Mietverträgen zu beschäftigen (vergleiche auch OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2006, 6 U 98/05; LG Kassel, AaO; LG Itzehoe AaO; AG Dortmund, Urteil vom 24.09.2008, 420 C 7772/08; AG Hamburg St. Georg,AaO).
  • LG Mannheim, 22.06.2007 - 1 S 23/07

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit außergerichtlich

    Auszug aus AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17
    Zunächst bereits deshalb, weil der Schwerpunkt dieser wirtschaftlichen Tätigkeit nicht auf juristischem Gebiet liegt (vergleiche auch bzgl. einer gewerblichen Autovermietung: AG Coburg, Urteil vom 22.09.2005, 15 C 828/05; AG Hamburg St. Georg, Urteil vom 27.04.2016, 917 C 121/15; AG Kassel, Urteil vom 30.06.2009, 415 C 60203/08; bzgl. einer gewerblichen Leasinggesellschaft: LG Mannheim, Urteil vom 22.06.2007, 1 S 23/07; AG München, Urteil vom 28.09.2012, 344 C 11573/12).
  • LG Kassel, 28.01.2016 - 1 S 309/15

    Unfallregulierung

    Auszug aus AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17
    Ein für einen Laien einfacher Fall ist bei Verkehrsunfällen daher schon kaum vorstellbar (vergleiche auch LG Kassel, Beschluss vom 28.10.2016, 1 S 309/15).
  • LG Itzehoe, 05.08.2008 - 1 S 22/08

    Vorgerichtliche Anwaltskosten bei Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17
    Bei Schadensersatzansprüchen aufgrund von Verkehrsunfällen schon im Übrigen deshalb, weil die besonders ausdifferenzierte und ständigen Wechseln und neuen Wendungen unterworfene Rechtsprechung zu der Geltendmachung der Schadensposition in Verkehrsunfallsachen so unübersichtlich ist, dass ohne juristischen Beistand der tatsächlich geschuldete Schadensersatzumfang sich nicht feststellen lässt, der Geschädigte also regelmäßig anwaltliche Hilfe bedarf (vergleiche auch LG Itzehoe, Urteil vom 05.08.2008, 1 S 22/08).
  • LG Frankfurt/Main, 18.07.2012 - 16 S 58/12
    Auszug aus AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17
    Bei Verkehrsunfällen fehlt es in Folge dessen an der Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, erst und nur dann, wenn der Versicherer seine Ersatzpflicht in Höhe des geschuldeten Betrags bereits anerkannt hat oder an seiner Zahlungsbereitschaft und Zahlungsfähigkeit in Höhe des tatsächlich geschuldeten Betrags keinerlei Zweifel bestehen (vergleiche LG Frankfurt, Urteil vom 18.07.2012 2 - 16 S 58/12).
  • AG Coburg, 22.09.2005 - 15 C 828/05

    Die Kosten eines Anwalts für die außergerichtliche Regulierung eines

    Auszug aus AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17
    Zunächst bereits deshalb, weil der Schwerpunkt dieser wirtschaftlichen Tätigkeit nicht auf juristischem Gebiet liegt (vergleiche auch bzgl. einer gewerblichen Autovermietung: AG Coburg, Urteil vom 22.09.2005, 15 C 828/05; AG Hamburg St. Georg, Urteil vom 27.04.2016, 917 C 121/15; AG Kassel, Urteil vom 30.06.2009, 415 C 60203/08; bzgl. einer gewerblichen Leasinggesellschaft: LG Mannheim, Urteil vom 22.06.2007, 1 S 23/07; AG München, Urteil vom 28.09.2012, 344 C 11573/12).
  • AG Dortmund, 24.09.2008 - 420 C 7772/08

    Verkehrsunfall: Rechtsanwaltskostenerstattung eines gewerblichen Unternehmens mit

    Auszug aus AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17
    Selbst wenn die Klägerin über eine Rechtsabteilung verfügen würde, was aber schon die Beklagte gar nicht behauptet und auch nicht feststellbar ist wäre sie nicht gehindert gewesen, zur Abwicklung des Unfallschadens einen Rechtsanwalt zu beauftragen, ist es doch der Disposition der Klägerin vorbehalten, eine etwaig vorhandene Rechtsabteilung nur mit Aufgaben die aus ihrem Kerntätigkeitsfeld, bspw. der Abwicklung von KFZ-Mietverträgen zu beschäftigen (vergleiche auch OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2006, 6 U 98/05; LG Kassel, AaO; LG Itzehoe AaO; AG Dortmund, Urteil vom 24.09.2008, 420 C 7772/08; AG Hamburg St. Georg,AaO).
  • AG München, 28.09.2012 - 344 C 11573/12

    Verkehrsunfall - vorgerichtliche Anwaltskosten einer Kfz-Leasinggesellschaft

    Auszug aus AG Bielefeld, 03.05.2017 - 411 C 37/17
    Zunächst bereits deshalb, weil der Schwerpunkt dieser wirtschaftlichen Tätigkeit nicht auf juristischem Gebiet liegt (vergleiche auch bzgl. einer gewerblichen Autovermietung: AG Coburg, Urteil vom 22.09.2005, 15 C 828/05; AG Hamburg St. Georg, Urteil vom 27.04.2016, 917 C 121/15; AG Kassel, Urteil vom 30.06.2009, 415 C 60203/08; bzgl. einer gewerblichen Leasinggesellschaft: LG Mannheim, Urteil vom 22.06.2007, 1 S 23/07; AG München, Urteil vom 28.09.2012, 344 C 11573/12).
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